Rückerstattung des Honorars


Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.

Private Zusatzversicherung

Bei Abschluss einer privaten Zusatz-Krankenversicherung mit inkludiertem ambulanten Tarif, zahlt die Versicherung in den meisten Fällen das gesamte Beratungshonorar. Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer privaten Zusatzversicherung über die etwaige Kostenübernahme und reichen Sie gegebenenfalls die Honorarrechnung und eine Bestätigung Ihres Hausarztes ein.